Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien/Akkus:

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien/Akkus oder Produkte mit eingebauten Batterien/Akkus nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

Nach § 18 Batteriegesetz (BattG) weisen wir Sie auf Folgendes hin:

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch unentgeltlich bei uns abgeben. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind per Postweg nicht erlaubt. Abgabeadresse:

Off-Road-Products
Vorholzstraße 5
89343 Jettingen-Scheppach OT Ried
 

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.de/abfallwirtschaft

Besonderer Hinweis bei Starterbatterien:

Wir als Verkäufer sind gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer beim Kauf einer neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer neuen Starterbatterie einen Pfandbeleg. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandbeleg zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. Ein Versand der alten Batterie/Akku an den Verkäufer ist auf Grund der Gefahrengutverordung nicht zulässig

 

 

Verpackungsverordnung

Grüner PunktOff-Road-Products ist im Verpackungsregister LUCID angemeldet und sorgt für die Verwertung  systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nach den Vorgaben der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Das vollständige Verpackungsgesetz finden Sie hier.